Seit dem 1. Juni 2026 macht § 42c EnWG Energy Sharing über Gebäude- und Grundstücksgrenzen hinweg möglich. ALVA ordnet ein, ob und wann sich das für Ihr Immobilienportfolio lohnt — und bereitet Ihre PV-Projekte darauf vor.
Bereits 200+ Projekte realisiert
Kostenloses BeratungsgesprächKein Auftrag. Keine Verpflichtung. Nur ein erstes Gespräch.
Bekannt aus
Portfolio-Eigentümer stehen aktuell vor denselben Herausforderungen:
§ 42c EnWG sieht bislang keine reduzierten Netzentgelte für lokal geteilten Strom vor. Ob sich Energy Sharing für Ihr Portfolio rechnet, muss objektscharf geprüft werden.
Überschussstrom aus einem Gebäude ließ sich bislang nicht auf Nachbargebäude oder andere Objekte im Portfolio übertragen — das ändert sich jetzt.
Smart-Meter-Pflicht, 15-Minuten-Lastgangmessung, Bilanzierungszonen und Meldepflichten an den Netzbetreiber binden erhebliche interne Ressourcen.
Eine gute Idee reicht nicht, wenn die Umsetzung bei Netzbetreibern noch reift. ALVA behält die Entwicklung im Blick und bereitet Ihr Portfolio vor.
Wir prüfen, welche Ihrer Objekte innerhalb derselben Bilanzierungszone für Energy Sharing nach § 42c EnWG grundsätzlich infrage kommen.
Smart-Meter-Rollout, 15-Minuten-Messung und Netzbetreiber-Prozesse entwickeln sich laufend weiter. ALVA verfolgt den Stand für Sie und meldet sich, sobald Ihr Netzbetreiber startklar ist.
Im Dachpacht-Modell finanziert und betreibt ALVA die PV-Anlagen — Sie profitieren von Zusatzerlösen oder günstigerer Energie, unabhängig vom Energy-Sharing-Zeitplan.
„Erst durch ALVA haben wir verstanden, wie viel Potenzial in unseren Gebäuden steckt. Projekte gehen schnell und verlässlich nach vorne – ganz besonders schätzen wir die kurzen Wege und schnellen Entscheidungen.“
„ALVA ist eine Firma, die Erneuerbare Energie wirklich kann – technisch, organisatorisch und menschlich. Was mich überzeugt hat, war der persönliche Kontakt.“
Vom ersten Gespräch bis zur startklaren Liegenschaft — ALVA begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Wir prüfen Ihr Portfolio auf Eignung für Energy Sharing: Bilanzierungszone, Dachflächen, Verbrauchsprofile und rechtliche Rahmenbedingungen nach § 42c EnWG.
Sie erhalten eine transparente Einschätzung inkl. Wirtschaftlichkeitsrechnung — auch unter Berücksichtigung der vollen Netzentgelte und des Umsetzungsstands bei Ihrem Netzbetreiber.
ALVA bereitet Ihre PV-Anlagen technisch vor und behält die Netzbetreiber-Prozesse im Blick — damit Sie startklar sind, sobald Energy Sharing bei Ihnen praktisch nutzbar ist.
0 € Investment — ALVA finanziert & betreibt alles
Sie verpachten Ihre Dachfläche(n). ALVA plant, baut und betreibt die Anlagen inkl. Energy-Sharing-Infrastruktur vollständig. Sie erhalten planbare Pachteinnahmen — ohne eigenes Kapital.
Sie finanzieren — eigenes Kapital erforderlich
Sie investieren in die Anlagen und profitieren vom Energy Sharing zwischen Ihren Objekten. Höhere Rendite bei eigenem Kapitaleinsatz — ALVA übernimmt Betrieb & Abrechnung.
Erfahrung aus über 200 realisierten Energie-Projekten im Immobilienbereich.
Sie sind in guter Gesellschaft
Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch — wir ordnen unverbindlich ein, ob und wann sich § 42c EnWG für Ihre Objekte lohnt.
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