Energy Sharing für Ihr Portfolio — ehrlich eingeordnet

Seit dem 1. Juni 2026 macht § 42c EnWG Energy Sharing über Gebäude- und Grundstücksgrenzen hinweg möglich. ALVA ordnet ein, ob und wann sich das für Ihr Immobilienportfolio lohnt — und bereitet Ihre PV-Projekte darauf vor.

Bereits 200+ Projekte realisiert

Kostenloses Beratungsgespräch

Kein Auftrag. Keine Verpflichtung. Nur ein erstes Gespräch.

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20%Rendite p.a.
3.000+Stromkunden

Bekannt aus

Neue Regulierung, offene Fragen

Energy Sharing ist erlaubt — die Umsetzung bleibt komplex

Portfolio-Eigentümer stehen aktuell vor denselben Herausforderungen:

Unklare Wirtschaftlichkeit

§ 42c EnWG sieht bislang keine reduzierten Netzentgelte für lokal geteilten Strom vor. Ob sich Energy Sharing für Ihr Portfolio rechnet, muss objektscharf geprüft werden.

PV-Potenzial bleibt ungenutzt

Überschussstrom aus einem Gebäude ließ sich bislang nicht auf Nachbargebäude oder andere Objekte im Portfolio übertragen — das ändert sich jetzt.

Hohe regulatorische Hürden

Smart-Meter-Pflicht, 15-Minuten-Lastgangmessung, Bilanzierungszonen und Meldepflichten an den Netzbetreiber binden erhebliche interne Ressourcen.

Die ALVA-Einordnung

Energy Sharing realistisch einordnen — für Ihr gesamtes Portfolio

Eine gute Idee reicht nicht, wenn die Umsetzung bei Netzbetreibern noch reift. ALVA behält die Entwicklung im Blick und bereitet Ihr Portfolio vor.

Portfolioweite Potenzialanalyse

Wir prüfen, welche Ihrer Objekte innerhalb derselben Bilanzierungszone für Energy Sharing nach § 42c EnWG grundsätzlich infrage kommen.

Regulatorische Entwicklung im Blick

Smart-Meter-Rollout, 15-Minuten-Messung und Netzbetreiber-Prozesse entwickeln sich laufend weiter. ALVA verfolgt den Stand für Sie und meldet sich, sobald Ihr Netzbetreiber startklar ist.

Ohne eigenes Investment

Im Dachpacht-Modell finanziert und betreibt ALVA die PV-Anlagen — Sie profitieren von Zusatzerlösen oder günstigerer Energie, unabhängig vom Energy-Sharing-Zeitplan.

„Erst durch ALVA haben wir verstanden, wie viel Potenzial in unseren Gebäuden steckt. Projekte gehen schnell und verlässlich nach vorne – ganz besonders schätzen wir die kurzen Wege und schnellen Entscheidungen.“
Bernhard KrugPorth Gruppe
„ALVA ist eine Firma, die Erneuerbare Energie wirklich kann – technisch, organisatorisch und menschlich. Was mich überzeugt hat, war der persönliche Kontakt.“
Andreas FlederMyPlace SelfStorage
So funktioniert es

In 3 Schritten zur ehrlichen Einschätzung

Vom ersten Gespräch bis zur startklaren Liegenschaft — ALVA begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

01

Potenzialanalyse

Wir prüfen Ihr Portfolio auf Eignung für Energy Sharing: Bilanzierungszone, Dachflächen, Verbrauchsprofile und rechtliche Rahmenbedingungen nach § 42c EnWG.

02

Konzept & Wirtschaftlichkeit

Sie erhalten eine transparente Einschätzung inkl. Wirtschaftlichkeitsrechnung — auch unter Berücksichtigung der vollen Netzentgelte und des Umsetzungsstands bei Ihrem Netzbetreiber.

03

Vorbereitung & Monitoring

ALVA bereitet Ihre PV-Anlagen technisch vor und behält die Netzbetreiber-Prozesse im Blick — damit Sie startklar sind, sobald Energy Sharing bei Ihnen praktisch nutzbar ist.

Unsere Modelle

Wählen Sie das Modell, das zu Ihrem Portfolio passt

Anlagenpacht

Sie finanzieren — eigenes Kapital erforderlich

Sie investieren in die Anlagen und profitieren vom Energy Sharing zwischen Ihren Objekten. Höhere Rendite bei eigenem Kapitaleinsatz — ALVA übernimmt Betrieb & Abrechnung.

  • Höhere langfristige Rendite
  • Eigentum der Anlagen
  • Steuerliche Abschreibung möglich
  • ALVA übernimmt Betrieb & Abrechnung
FAQ

Häufige Fragen zu Energy Sharing & § 42c EnWG

Was ist Energy Sharing nach § 42c EnWG?
Energy Sharing bedeutet, dass mehrere Teilnehmer Strom aus einer gemeinsam betriebenen Erneuerbare-Energien-Anlage über das öffentliche Netz beziehen, ohne ihren Status als Letztverbraucher zu verlieren. Der Strom kann so auch Nachbargebäude im selben Netzgebiet erreichen — ganz ohne physische Direktleitung.
Seit wann gilt Energy Sharing in Deutschland?
Die EnWG-Novelle wurde am 18. Dezember 2025 beschlossen, § 42c EnWG ist seit dem 22. Dezember 2025 in Kraft. Seit dem 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die technische Umsetzung ermöglichen. Ein breiter Rollout wird realistisch erst ab etwa 2029 erwartet.
Welche Voraussetzungen müssen die beteiligten Gebäude erfüllen?
Alle Teilnehmer müssen ans Netz angeschlossen sein, über ein modernes Messsystem (Smart Meter) verfügen und in derselben Bilanzierungszone eines Verteilnetzbetreibers liegen. Erzeugung und Verbrauch werden im 15-Minuten-Takt gemessen. Ab dem 1. Juni 2028 wird der Geltungsbereich auf direkt benachbarte Bilanzierungszonen in derselben Regelzone erweitert.
Was unterscheidet Energy Sharing von Mieterstrom oder GGV?
Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV, § 42b EnWG) funktionieren innerhalb eines Gebäudes bzw. einer Kundenanlage. Energy Sharing nach § 42c EnWG geht darüber hinaus: Der Strom wird offiziell über das öffentliche Netz an Teilnehmer in anderen Gebäuden verteilt — auch über Grundstücksgrenzen hinweg.
Lohnt sich Energy Sharing wirtschaftlich?
Anders als in einigen anderen EU-Ländern sieht § 42c EnWG aktuell keine reduzierten Netzentgelte für lokal geteilten Strom vor. Ob sich ein Projekt rechnet, hängt stark vom Einzelfall ab — genau das prüfen wir in der kostenlosen Potenzialanalyse für Ihr Portfolio.
Kann ALVA Energy Sharing für mein Portfolio schon vollständig umsetzen?
Ehrlich gesagt: Die praktische Umsetzung – von der Anmeldung über den Zählerwechsel bis zum virtuellen Summenzählerkonzept – ist aktuell noch sehr individuell je Netzbetreiber und vielerorts nicht reibungslos. ALVA bereitet Ihre PV-Anlagen technisch vor, verfolgt den Umsetzungsstand bei den relevanten Netzbetreibern und meldet sich, sobald Energy Sharing für Ihr Portfolio praktisch realisierbar ist.

Sie sind in guter Gesellschaft

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  • Persönliche Potenzialanalyse Ihres Portfolios innerhalb von 48 Stunden
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  • Ohne eigenes Investment