PV-Förderung für Gewerbe 2026: KfW 270, AfA und IAB im Überblick

KfW-Kredit, degressive AfA, Investitionsabzugsbetrag: Welche Förderung passt 2026 wirklich zu Ihrer gewerblichen PV-Anlage? Wir zeigen, wo die Instrumente greifen, wo sie an Grenzen stoßen und wann sich PV ganz ohne eigene Investition rechnet.

5.10.2026
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KI-generiert

Wie wird eine gewerbliche PV-Anlage 2026 gefördert?

Kurz beantwortet: Für gewerbliche Photovoltaik-Anlagen ist der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard" das zentrale bundesweite Förderinstrument. Er finanziert einen hohen Anteil der Investitionskosten zu beihilfefreien Zinskonditionen entsprechend dem aktuellen EU-Referenzzinssatz. Ergänzend lassen sich Photovoltaik-Investitionen über die degressive AfA sowie – für kleinere Betriebe – den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonderabschreibung nach §7g EStG steuerlich fördern.

Wer sein Dach oder seine Liegenschaft ohne eigenes Kapital nutzen will, kann diese Förderlandschaft ohnehin umgehen und stattdessen auf ein Dachpacht-Modell ohne Investitionskosten setzen.

KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard": Der zentrale Förderkredit

Der KfW 270 ist der wichtigste bundesweite Förderkredit für gewerbliche PV-Investitionen in Deutschland. Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation – dazu zählen ausdrücklich Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

Antragsweg: Hausbankprinzip. Ein zentraler Punkt, der in der Praxis oft zu Verzögerungen führt: Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern ausschließlich über die eigene Hausbank, Sparkasse oder einen Finanzierungsvermittler. Die KfW refinanziert im Hintergrund, der Kreditvertrag entsteht zwischen Antragsteller und Hausbank. Für die Projektplanung bedeutet das: Der Förderantrag muss vor Vertragsabschluss mit dem Installationsbetrieb gestellt werden.

Was ist noch förderfähig? Neben der PV-Anlage selbst sind auch Batteriespeicher förderfähig – sowohl als Nachrüstung zu einer bestehenden Photovoltaikanlage als auch im Rahmen desselben Vorhabens. Wird für die Stromerzeugungsanlage eine EEG-Förderung oder eine vergleichbare staatliche Förderung wie eine Einspeisevergütung in Anspruch genommen, muss die Anlage mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden – diese Kombinationslogik sollte frühzeitig mit der Hausbank abgestimmt werden.

Steuerliche Hebel: AfA, Sonderabschreibung und IAB

Neben dem Förderkredit prägen drei steuerliche Instrumente die Wirtschaftlichkeit einer gewerblichen PV-Anlage – sie lassen sich kombinieren, stehen aber nicht jedem Betrieb in gleichem Umfang offen.

Degressive AfA. Für bewegliche Wirtschaftsgüter wurde mit dem sogenannten Investitionssofortprogramm (Investitionsbooster) befristet wieder eine degressive Abschreibung eingeführt, die in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge ermöglicht als die klassische lineare AfA. Für Gewerbebetriebe, die aktuell investieren, ist dieses befristete Zeitfenster ein relevanter Planungsfaktor.

Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG. Der IAB erlaubt es, einen Teil der geplanten Anschaffungskosten bereits vor der Investition gewinnmindernd abzuziehen und so Liquidität für die spätere Investition aufzubauen. Entscheidend: Der IAB ist an eine Betriebsvermögens- beziehungsweise Gewinngrenze gekoppelt und richtet sich damit an kleinere und mittlere Betriebe. Größere Gewerbeimmobilien-Portfolios oder Kapitalgesellschaften mit höherem Betriebsvermögen fallen häufig aus dem Anwendungsbereich heraus. Wird die geplante Investition nicht fristgerecht umgesetzt, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden – inklusive Nachzahlungszinsen.

Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG. Ergänzend zur regulären AfA können begünstigte Betriebe im Jahr der Anschaffung und den Folgejahren eine Sonderabschreibung geltend machen. Auch dieses Instrument ist an dieselben Größenklassen-Voraussetzungen wie der IAB gebunden.

Wo Kredit und Steuerhebel an ihre Grenzen stoßen

Für viele der Gewerbeimmobilien, die ALVA typischerweise begleitet – produzierende Betriebe, Einzelhandelsketten, Multi-Tenant-Assets – ergibt sich ein praktisches Spannungsfeld: Der KfW 270 steht grundsätzlich allen Unternehmensgrößen offen, IAB und Sonder-AfA dagegen nicht. Wer als Kapitalgesellschaft oder größerer Bestandshalter außerhalb der KMU-Grenzen liegt, muss die Wirtschaftlichkeit primär über den Förderkredit, die reguläre beziehungsweise degressive AfA und die Erlöse aus Eigenverbrauch beziehungsweise Einspeisung darstellen. Hinzu kommt: Ein KfW-Kredit bleibt ein Kredit – er verbessert die Finanzierungskonditionen, ändert aber nichts an Kapitalbindung, technischem Betriebsrisiko und internem Planungsaufwand einer eigenen Anlage.

Alternative: PV ohne eigene Investition

Wer weder Kapital binden noch das technische und regulatorische Risiko einer eigenen Anlage tragen möchte, kann die Dachfläche stattdessen im Rahmen eines Dachpacht- oder Contracting-Modells an einen spezialisierten Partner überlassen. ALVA übernimmt dabei Planung, Bau und Betrieb der PV-Anlage vollständig – ohne Investitionskosten für den Immobilieneigentümer. Je nach Zielsetzung stehen zwei Wege offen: die Monetarisierung der Dachfläche über die Verpachtung oder der direkte Bezug von günstigerem, vor Ort erzeugtem Strom über einen Onsite-PPA.

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FAQ

Muss der KfW-270-Antrag vor Vertragsabschluss mit dem Installationsbetrieb gestellt werden?
Ja. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Abschluss verbindlicher Lieferungs- oder Leistungsverträge gestellt werden.

Kann ich den KfW 270 mit der EEG-Einspeisevergütung kombinieren?
Grundsätzlich ja, allerdings muss die Anlage dann mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden, sofern eine EEG-Förderung in Anspruch genommen wird. Die konkrete Ausgestaltung wird mit der Hausbank abgestimmt.

Gilt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) für jede Unternehmensgröße?
Nein. Der IAB ist an eine Betriebsvermögens- beziehungsweise Gewinngrenze gebunden und richtet sich an kleinere und mittlere Betriebe. Größere Kapitalgesellschaften und Portfolio-Eigentümer fallen häufig aus dem Anwendungsbereich heraus.

Ist ein Batteriespeicher über den KfW 270 förderfähig?
Ja, sowohl als eigenständige Maßnahme als auch als Nachrüstung zu einer bestehenden Photovoltaikanlage.

Gibt es eine Alternative zur eigenen Investition in eine PV-Anlage?
Ja. Über ein Dachpacht- oder Contracting-Modell übernimmt ein spezialisierter Anbieter wie ALVA Planung, Bau und Betrieb der Anlage vollständig, ohne dass der Immobilieneigentümer eigenes Kapital einsetzen muss.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Fördersätze, Zinskonditionen und steuerliche Grenzwerte unterliegen laufenden Anpassungen; für eine verbindliche Einschätzung sprechen Sie Ihre Hausbank und Ihren Steuerberater an.

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