PV-Mieterstrom liefert Wohnungsunternehmen belastbare, standortbezogene Daten zum Anteil erneuerbarer Energien am Gebäudeenergieverbrauch – ein Baustein für die Klimaberichterstattung nach ESRS E1 im Rahmen der CSRD. Mieterstrom ersetzt kein vollständiges CSRD-Reporting, liefert aber verwertbare Rohdaten für Energieverbrauch und Emissionen und macht den eigenen Klimabeitrag im Bestand sichtbar und dokumentierbar.
CSRD und Wohnungsunternehmen: die Grundlagen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet größere Unternehmen in der EU zur strukturierten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch Wohnungsunternehmen, die selbst nicht unmittelbar berichtspflichtig sind, werden zunehmend indirekt betroffen – etwa als Portfoliobestandteil berichtspflichtiger Investoren, im Rahmen von Finanzierungsanfragen von Banken oder als Datenlieferant für berichtspflichtige Geschäftspartner entlang der Wertschöpfungskette. Wer frühzeitig belastbare Energiedaten je Liegenschaft aufbaut, ist unabhängig vom eigenen Berichtsstatus im Vorteil.
ESRS E1: Der relevante Standard für Energie- und Klimadaten
Innerhalb der ESRS-Standards ist ESRS E1 „Klimawandel" für nahezu jedes Unternehmen relevant, da Klimathemen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in aller Regel als wesentlich eingestuft werden. ESRS E1 verlangt unter anderem die Offenlegung der Treibhausgasemissionen nach dem GHG-Protokoll, aufgeteilt in:
- Scope 1 – direkte Emissionen, etwa aus eigenen Heizanlagen im Bestand
- Scope 2 – indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie, insbesondere Strom
- Scope 3 – Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Was Mieterstrom konkret zur E1-Berichterstattung beiträgt. PV-Mieterstrom liefert vor allem verwertbare Daten für die Scope-2-Kategorie: Der vor Ort erzeugte und direkt an Mieter gelieferte Solarstrom lässt sich dem jeweiligen Gebäude eindeutig zuordnen und dokumentieren, wie viel des Energieverbrauchs am Standort aus erneuerbarer Eigenerzeugung stammt. Das ist für die marktbasierte Scope-2-Bilanzierung – die neben der standortbasierten Methode parallel zu berichten ist – ein konkreter, messbarer Beitrag pro Liegenschaft.
Die praktische Herausforderung: Datenlücken im Wohnungsbestand
In der Praxis liegen selten für jedes Gebäude vollständige Verbrauchsdaten vor. Eine typische Lücke betrifft gerade vermietete Flächen: Stromverbräuche der einzelnen Mieteinheiten sind dem Vermieter oft nicht ohne Weiteres zugänglich, wenn kein eigenes Messkonzept besteht. Genau hier setzt ein professionell betriebenes Mieterstrommodell an – es bringt durch die notwendige Mess- und Abrechnungsinfrastruktur ohnehin belastbare, viertelstundengenaue Verbrauchs- und Erzeugungsdaten auf Gebäudeebene mit, die sich für das Reporting weiterverwenden lassen.
Mieterstrom als Baustein der ESG-Strategie, nicht als Reporting-Ersatz
Ein Mieterstrommodell ersetzt kein vollständiges CSRD-Reporting. Es liefert einen Teil der benötigten Energie- und Emissionsdaten für den eigenen Bestand und macht den Anteil erneuerbarer Energien am Portfolio sichtbar – die vollständige doppelte Wesentlichkeitsanalyse, der Transitionsplan und die weiteren ESRS-E1-Offenlegungspflichten bleiben eigenständige Aufgaben, die üblicherweise mit einem spezialisierten Nachhaltigkeitsberater oder Wirtschaftsprüfer erarbeitet werden.
Für Wohnungsunternehmen, die ihr Portfolio energetisch aufwerten und gleichzeitig ihre Datenlage für ESG-Reporting verbessern möchten, bietet sich Mieterstrom im Rahmen eines Dachpacht-Modells ohne Investitionskosten an: ALVA übernimmt Planung, Bau und Betrieb der PV-Anlage sowie die laufende Abrechnung gegenüber den Mietern – inklusive der dabei anfallenden Verbrauchs- und Erzeugungsdaten je Liegenschaft.
Sie möchten wissen, wie sich Mieterstrom in Ihr Portfolio integrieren lässt und welche Daten dabei für Ihr Nachhaltigkeitsreporting anfallen? Sprechen Sie mit unserem Team.
FAQ
Ersetzt ein Mieterstrommodell die CSRD-Berichtspflicht? Nein. Mieterstrom liefert einen Teil der benötigten Energie- und Emissionsdaten, insbesondere für die Scope-2-Kategorie nach ESRS E1. Die vollständige CSRD-Berichterstattung umfasst weitere Pflichtangaben wie Wesentlichkeitsanalyse und Transitionsplan.
Sind Wohnungsunternehmen automatisch CSRD-berichtspflichtig? Nicht automatisch – das hängt von Größe und Rechtsform ab. Viele Wohnungsunternehmen sind aber indirekt betroffen, etwa über berichtspflichtige Investoren oder Finanzierungspartner.
Welchem ESRS-Standard ist Mieterstrom konkret zuzuordnen? Vorrangig ESRS E1 „Klimawandel", insbesondere im Bereich Energieverbrauch und Scope-2-Emissionen.
Welche Daten liefert ein Mieterstrommodell konkret für das Reporting? Ein professionell betriebenes Mieterstrommodell erfasst Erzeugung und Verbrauch viertelstundengenau je Liegenschaft und dokumentiert, welcher Anteil des Energieverbrauchs am Standort aus erneuerbarer Eigenerzeugung stammt.
Gilt dieses Thema auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)? Dieser Artikel richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und professionelle Bestandshalter mit einheitlicher Eigentümerstruktur, nicht an WEGs.
Hinweis: CSRD-Fristen und Schwellenwerte werden derzeit auf EU-Ebene angepasst. Für eine verbindliche Einschätzung der eigenen Berichtspflicht sprechen Sie Ihre Nachhaltigkeitsberatung oder Ihren Wirtschaftsprüfer an.
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